Urteil des AG Bad Schwartau vom 02.05.2008 – Kein Abwartenmüssen auf Restwertangebote von Seiten der Haftpflichtversicherung des Schädigers

Verkauft der Geschädigte im Rahmen einer Ersatzbeschaffung sein Unfallfahrzeug zu einem Preis, den der Gutachter auf dem regionalen Markt feststellte, verletzt er nicht § 249 II S.1 BGB. Der Haftpflichtversicherung des Schädigers muss der Geschädigte vor dem Verkauf des beschädigten Kfz weder das Sachverständigengutachten vorlegen noch muss die Haftpflichtversicherung die Möglichkeit haben, höhere Restwertangebote zu … Urteil des AG Bad Schwartau vom 02.05.2008 – Kein Abwartenmüssen auf Restwertangebote von Seiten der Haftpflichtversicherung des Schädigers weiterlesen